DROP-IN Geschäftsbedingungen und Konditionen

###NUTZUNGSVEREINBARUNG DROP-IN


* Mo-Fr von 9-18 Uhr

* Community Mitgliedschaft

* Kaufe Zeitpässe einfach online (halber Tag 20€, Tag 35€, Woche 120€)

* Vergünstigte Meetingräume

* Extra schnelles Internet

* Clean Desk am Abend

* Drucker, Scanner, Kopierer (s/w fair use)

* Kaffee / Tee / Wasser Flatrate

* Keine Reservierung notwendig

* Monatliche Kündigung


###ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: Mai 2016

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Mates GmbH & Co.KG, nachfolgend „Mates“ genannt, die diesen gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt.

Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Mates keine Geltung.

Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.

§ 1 Leistungen

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Mates ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen sowie die Mitgliedschaft in der Mates Community.

Folgende Zusatzleistungen sind optional über die Website zubuchbar: Besprechungsräume.

Der Umfang der Tarife, Preise und Details sind jederzeit unter mates.network und im Verwaltungssystem einsehbar. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

§ 2 Zugang

Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugang zu dem benannten Objekt.

Bei Buchung des Paketes, das einen Zugang 24/7 beinhaltet, erhält der Kunde einen eigenen Schlüssel. Der Zugang ist damit für den Kunden zu jeder Zeit möglich.

Ansonsten ist der Zugang nur während der Öffnungszeiten von Mo-Fr. zwischen 09 und 18 Uhr unbeschränkt möglich.

Schlüssel und persönliche Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Der Kunde verpflichtet sich, sich zu Beginn der Arbeitszeit im Verwaltungssystem anzumelden. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich Mates informiert werden. Sofern der Kunde gegen die Anmeldepflicht verstößt, ist Mates berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagespasses von dem Kunden zu fordern.

§ 3 Veranstaltungen

Pro Monat können maximal zwei Veranstaltungen von Mates in den Räumen stattfinden, währenddessen alle Räume nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Eine Nutzung des Arbeitsplatzes während der Veranstaltung ist nicht möglich. Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit.

Der Kunde ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Bereich Großraum, Besprechungsraum und Küche im Vorfeld einer Veranstaltung zu entfernen. Dies gilt nicht für Kunden mit einem festen Arbeitsplatz.

§ 4 Kündigung

Vertragsverhältnisse zwischen Mates und dem Kunden verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Kunde nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) mitteilt, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll. Dies kann auch durch einen Tarifwechsel im Verwaltungssystem erfolgen.

Alle Vertragsverhältnisse sind im Übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 5 Leistungen / Leistungsort

Mates erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich in dem bezeichneten Objekt.

Der Arbeitsplatz darf nur durch den Kunden und der in dem Mietvertrag genannten Person/ Firma und dem angegebenen Zweck genutzt werden. Die Nutzung eines Arbeitsplatzes beinhaltet Tisch, Stuhl, Laserdrucker, Internetzugang, Stromanschluss, Kaffee/Tee/Wasser-Flat sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen.

Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

§ 6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an. Kunden mit einem festen Arbeitsplatz verpflichten sich, folgende Maßnahmen durchzuführen, wenn sie als letztes die Räume verlassen: • Schließen der Fenster • Reinigen und Ausschalten der Kaffeemaschine • Ausschalten des Lichtes • Verschließen des Hauseingangs (nur zwischen 18 Uhr und 9 Uhr)

Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Sofern der Kunde die Meldung unterlässt, ist er verpflichtet, Mates alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt Mates zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.

Jeder Kunde darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Sofern der Kunde einen Tarif nutzt, in dem kein fester Arbeitsplatz beinhaltet ist, ist er verpflichtet, nach Ende der gebuchten Arbeitszeit diesen in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurückzulassen (CLEAN DESK).

Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem oder die Website gebucht werden.

§ 7 Verfügbarkeit

Sofern der Kunde einen Tarif wählt, in dem kein fester Arbeitsplatz garantiert wird, ist die Nutzung eines Arbeitsplatzes nur möglich, wenn freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Arbeitsplätze werden nach „First Come – First Serve“ –Prinzip vergeben; Arbeitsplätze können nicht reserviert werden.

Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber im Verwaltungssystem, per e-Mail an hello@mates-muenchen.de oder direkt vor Ort mitgeteilt werden. 

§ 8 Haftung von Mates

Die verschuldensunabhängige Haftung von Mates wegen Mängeln in den Räumen von Mates, die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Mates übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen von Mates. Dies gilt auch bei Nutzung von Schließfächern (momentan nur in der Thierschstrasse). Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung der Mates für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Kunde begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunde diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von Mates geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Kunde von der Mates geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§ 10 Internetzugang

Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Mates sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet der Kunde allein. Soweit Mates hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Mates von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen Mates geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.

Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Mates gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht von Mates, sondern von Dritten angeboten. Mates übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. Mates haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, Mates im Außenverhältnis zu verpflichten.

Mates weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Mates übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen von Mates entbinden den Kunde nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§ 11 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich im Verwaltungssystem oder unter [hello@mates-muenchen.de oder unter Nr. ] mitzuteilen. Mates wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Mates verpflichtet sich, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§ 12 Datenerfassung

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kunden darf von Mates erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Kaffeeverbrauch werden erfasst und gespeichert.

§ 13 Datenschutz

Mates beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Der Kunde kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit Mates kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn Mates gegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen.

§ 14 Tarife und Zahlungsmodalitäten

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils im Verwaltungssystem der Mates ausgewiesenen Tarife und Preise. Einmal fällige Beträge werden sofort in bar oder per EC-Karte entgegengenommen. Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, ermächtigt der Kunde Mates zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die monatliche Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege (EC-Karte) vorzunehmen. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Mates infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde durch Versäumung in Verzug, behält sich Mates vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu erheben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt Mates zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§ 15 Photos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse

Der Kunde willigt darin ein, dass die Mates Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von Mates erstellt. Mates ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§ 16 Postempfangsservice

Sofern der Kunde den Postempfangsservice von Mates nutzt, verpflichtet er sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird von Mates eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist Mates berechtigt, die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Die Kosten der Weiterleitung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und sind im Verwaltungssystem einsehbar.

Alternativ zur Weitersendung kann der Kunde auch ein Schließfach bei Mates mieten (nur Thierschstrasse). Mates wird ermächtigt, das Schließfach des Kunden zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schließfach endet die Verantwortung von Mates für die eingegangene Post des Kunden.

Sofern die eingegangene Post des Kunden nicht in das Schließfach hineinpasst, verschickt Mates die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren. Post des Kunden, die Mates nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Vertrages zugeht, kann Mates zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kunden weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum der Mates über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf Mates über, wenn Mates das Mitglied unter der angegebenen e-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Post abgeholt hat.

Hat der Kunde mit Mates keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an den Kunde bei Mates adressiert ein, ist Mates ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR brutto je empfangener Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 17 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien– sowie kein ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist – der Sitz von Mates. 

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die MATES GEORGENSTRASSE diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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